Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland (19/19385) zugestimmt.
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